Sicherer Radverkehr auf der Bundesstraße 96 südlich von Alt-Mariendorf

Das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg und der ADFC Tempelhof fordern Sofortmaßnahmen.

Nach dem tödlichen Radunfall auf dem Mariendorfer Damm – eine 57-jährige Radfahrerin kam beim Versuch die Fahrbahn zu queren, nach der Kollision mit dem Pkw einer 54-Jährigen am 26. Februar 2023 ums Leben [https://berlin.adfc.de/artikel/getoetete-radfahrende-2023] – muss die Sicherheit des Radverkehrs auf dieser zentralen Nord-Süd-Achse durch den Altbezirk Tempelhof wirkungsvoll erhöht werden.

Als Sofortmaßnahmen sind hierfür dringend

  1. ein geschützter Popup-Radweg zwischen Alt-Mariendorf und Buckower / Marienfelder Chaussee beidseitig auf der rechten Spur und
  2. eine Bedarfsampel für den querenden Fuß- und Radverkehr in Höhe Sandsteinweg

einzurichten.

Zur Gefahrenabwehr nach § 21 (2) des Berliner Mobilitätsgesetzes sind die genannten Sofortmaßnahmen geboten, um die nach wie vor bestehenden Risiken für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen zu verringern [https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-MobGBEV8P21 ].

Begründung:

Die Bundesstraße 96 (B96) im Altbezirk Tempelhof (Tempelhofer, Mariendorfer, Lichtenrader und Kirchhainer Damm) ist DIE zentrale Verkehrsachse und direkte Anbindung von Lichtenrade und des Brandenburger Umlands mit der Berliner Innenstadt. Gleichzeitig ist sie für alle anderen als Autofahrende eine schwer zu überwindende Barriere.

Die bestehenden Radverkehrsanlagen sind vollkommen unzureichend. Beidseitig existiert nur ein alter, schmaler und inzwischen unzumutbar verschlissener Buckelradweg mit starken Wurzelschäden auf dem Hochbord. Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss entweder wagemutig auf der Fahrbahn mit rund 40.000 Autos und Bussen fahren, oder muss auf dem schmalen, rumpeligen Radweg, der mitten durch die Wartenden an Bushaltestellen führt, zurecht kommen.

Die Busspuren nördlich Buckower und Marienfelder Chaussee gelten nur montags bis freitags für vier Stunden (6-10 Uhr). In den restlichen 20 Stunden (10-6 Uhr) werden dort Autos abgestellt; die dann im rechten Fahrstreifen abgestellten Autos rufen gefährliche Situationen hervor, nicht zuletzt, wenn man den Mariendorfer Damm queren möchte. Fährt man auf der Straße, nehmen sie den Platz weg, auf dem man sicher stehen könnte, um die durchfahrenden Autos passieren lassen zu können. Fährt man aber auf dem alten Hochbordradweg, dann verdecken Autos die Sicht auf den fließenden Verkehr. Dies wiederum kann zu Unfällen beim Abbiegen von Autofahrenden, die den Vorrang des geradeausfahrenden Radverkehrs missachten, führen.

Für zu Fuß Gehende, die den Mariendorfer Damm queren wollen, trifft Gleiches zu: für die Schüler*innen der benachbarten Grundschule am Sandsteinweg sowie für Kund*innen der Physiotherapiepraxis und weiteren Geschäften auf beiden Seiten des Mariendorfer Damms. Bislang sind die nächsten ampelsignalisierten Querungsmöglichkeiten 280 m (Buckower Chaussee / Marienfelder Chaussee) bzw. 305 m (Ankogelweg) und etwa 4 Gehminuten entfernt. Um auf die gegenüberliegende Seite zu gelangen, sind also 8 Minuten Fußweg, hin und zurück gar 16 Minuten, erforderlich. Das ist – insbesondere für Menschen, die nicht gut zu Fuß sind – völlig praxisfern. In Höhe Sandsteinweg ist deshalb eine Bedarfsampel zur Querung des Mariendorfer Damms dringend erforderlich.

Südlich der Buckower und Marienfelder Chaussee in Lichtenrade ist die Situation auf der B96 für den Radverkehr vergleichbar: ein alter, schmaler, verschlissener Hochbordradweg führt durch Bushaltestellen. An der Kreuzung des Lichtenrader Damms in Höhe Grimmstraße / Fehlingstraße hatte sich vor kurzem ebenfalls ein tödlicher Radunfall ereignet: ein 85-jähriger Radfahrer wurde von einem abbiegenden Pkw-Fahrer am 02.11.2022 gerammt und verstarb wenig später an den Unfallfolgen [https://berlin.adfc.de/artikel/getoetete-radfahrende ]. Auf dem Abschnitt zwischen Goethe- und Grimmstraße auf dem Lichtenrader Damm südwärts gibt es keinerlei Radverkehrsanlagen. Auch die jetzigen Bauarbeiten zur kompletten Erneuerung der Straße sehen keine Radverkehrsanlagen vor,  obwohl geschützte Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen laut Mobilitätsgesetz § 43 seit  Sommer 2018 vorschriftsgemäß zu errichten sind [https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-MobGBEpP43 ].

Deshalb besteht auf dem Lichtenrader Damm zwischen Buckower / Marienfelder Chaussee und Goltzstraße ebenfalls die  Notwendigkeit, den Radverkehr auf geschützten Radspuren in beiden Fahrtrichtungen zu führen. Die Führung von Bussen und Radverkehr in einer Spur kommt wegen der im dichten Takt verkehrenden Busse – bis zu 24 Busse pro Stunde – nicht in Betracht. Es sind daher, wie in § 43 des Mobilitätsgesetz festgelegt, baulich geschützte Radspuren gemäß den Standards des Radverkehrsplans einzurichten.

Dieses Schreiben wurde am 02.05.2023 an die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg und an die Leiterin der Abteilung für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, Stadträtin Ellenbeck, versendet.