Planung des Radverkehrs am Platz der Luftbrücke: mangelhaft!

Am 7. Dezember 2023 hat die GrünBerlin im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung den aktuellen Stand der Umbauplanungen für den Platz der Luftbrücke präsentiert und erläutert. Wir erinnern uns: Im Jahr 2020 hatte es eine Bürgerbeteiligung gegeben und Wünsche an die verschiedenen Teilbereiche (wie z.B. Aufenthaltsqualität, Umwelt- und Nachhaltigkeit, Bedürfnisse von zu Fuß gehenden und Radfahrenden) wurden aufgenommen. Hier hatte sich auch das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg beteiligt und konkrete Forderungen zur Gestaltung der Radverkehrsanlagen gestellt, die, wie man jetzt feststellen muss, leider weitgehend ignoriert wurden. Da nach Angaben der GrünBerlin inzwischen die Phase der Ausführungsplanung erreicht ist, müssen wir davon ausgehen, dass die verkehrstechnische Lösung damit fixiert ist. Auch wenn in vielen anderen Bereichen der aktuellen Planung deutliche Verbesserungen zu erkennen sind, bleiben für den Radverkehr viele Missstände zu beklagen. Um nicht zu sagen: Die vorgelegte Planung widerspricht in zahlreichen Aspekten den Vorgaben und Qualitätsstandards des Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsplanes – und muss daher im Sinne gesetzeskonformer Standards überarbeitet werden.

Folgende akute Mängel in der Planung der Radverkehrsanlagen haben wir identifiziert und auch bereits an die zuständige Stadträtin, Saskia Ellenbeck, kommuniziert:

Der Tempelhofer Damm gehört zum Radvorrangnetz. Hier sind Radverkehrsanlagen mit einer Breite von 2,5 m zu errichten. Weil dort gegenwärtig nur ein Schutzstreifchen von ca. 1,0 m Breite liegt, im weiteren Verlauf nur ein Radweg von 1,6 m Breite vorhanden ist, müssen diese zu regelkonformen Radverkehrsanlagen umgebaut werden. Die Verstöße der gezeigten Ausführungsplanung sind:

  • keine Änderung an den unzureichenden Radverkehrsanlagen
  • keine Änderung der Fahrbahnkanten
  • keine Vorhalteflächen auf dem Platz, um zumindest später Radverkehrsanlagen anzulegen

Die Manfred-von-Richthofen-Straße gehört zum Ergänzungsnetz und ist außerdem Hauptverkehrsstraße nach MobG § 43. Hier sind Radverkehrsanlagen nach „Berlin-Standard“ mit 2,3 m Breite zu errichten. Sie sollen gegen Befahren und Falschparken von Kfz geschützt sein. Die Führungsform „Schutzstreifen“ soll nicht eingesetzt werden. Die Verstöße aus der gezeigten Ausführungsplanung sind:

  • fehlende Radverkehrsanlagen vor und an der Einmündung zum Tempelhofer Damm; die „Fahrradschutzstreifen“ enden ca. 50 m davor und somit sind im erweiterten Einmündungsbereich überhaupt keine Radverkehrsanlagen vorgesehen
  • unzulässige Führungsform des „Schutzstreifens“
  • fehlender Schutz gegen Befahren und Falschparken von Kfz
  • wahrscheinlich zu geringe Breite der beidseitigen „Fahrradschutzstreifen“ (das Maß wurde trotz Nachfragens nicht genannt)

Die Dudenstraße gehört ebenfalls zum Ergänzungsnetz und ist außerdem Hauptverkehrsstraße nach MobG § 43. Hier sind Radverkehrsanlagen nach „Berlin-Standard“ mit 2,3 m Breite zu errichten. Sie sollen gegen Befahren und Falschparken von Kfz geschützt sein. Gegenwärtig liegt hier (Südseite) ein ungeschützter ca. 1,6 m breiter Radfahrstreifen. Die Ausführungsplanung hätte u. E. genutzt werden müssen, um

  • den Radfahrstreifen auf das Regelmaß von 2,3 m zu verbreitern und
  • gegen das Befahren von Kfz zu schützen.

Die direkte Führung des Radverkehrs über den Quartiersplatz ist u. E. fehlerhaft geplant, weil:

  • keine bautechnisch festgelegte Führung zu erkennen ist, demzufolge der gesamte Quartiersplatz mit „Fahrräder frei“ zu beschildern wäre, was zu unnötigen Konflikten führt
  • im Norden eine festgelegte Abfahrt zur Fahrbahn der Manfred-von-Richthofen-Straße fehlt

Wir müssen also leider konstatieren, dass hier eine völlig unzureichende Planung für den Radverkehr vorgelegt wurde, die die Vorgaben und Qualitätsstandards des Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsplanes in vielen Aspekten ignoriert.

Wir fordern daher die Projektverantwortlichen auf, die Planung der Radverkehrsanlagen vor der Bauausführung so anzupassen, dass die Vorgaben und Qualitätsstandards eingehalten werden.